17. Haarwild-Schadenbeihilfe
Der DCC gewährt allen Vollmitgliedern jährlich einmal eine finanzielle Beihilfe in Höhe von € 150,– für Schäden innerhalb der Bundesrepublik, die im öffentlichen Straßenverkehr durch Zusammenstoß des eigenen Kfz mit Haarwild entstanden sind.
Verfahrensweise:
– Kurze Schilderung des Unfalls
– Original-Bestätigung der Polizei oder Forstbehörde, dass der Unfall in der geschilderten Weise durch den Zusammenprall mit Haarwild im Inland zustande kam.
– Erklärung, dass das Fahrzeug, an dem Schäden entstanden sind, Eigentum des Clubmitglieds ist und zum Schadenszeitpunkt von ihm selbst gefahren wurde.
– Erklärung, dass die Schäden, an deren Deckung sich der DCC beteiligen soll, nicht von anderer Seite, z.B. durch Vollkasko-Versicherung oder anderweitige Deckungsmöglichkeiten ersetzt werden.
– Einreichung einer Fotokopie (beidseitig!) des Fahrzeugscheins und der dazugehörigen Kfz-Versicherungspolice
– Quittierte Original-Rechnung, da die Haarwildschadenbeihilfe des DCC zwingend die Reparatur des Fahrzeugs in einer anerkannten Fachwerkstatt voraussetzt